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UN-Konventionen

Flagge der Vereinten Nationen (UNO)Das internationale Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 bildet die Basis der weltweiten Drogenkontrolle und ist als völkerrechtlicher Vertrag bindend für alle Mitgliedsstaaten. Namentlich genannt werden als Pflanzen Kokastrauch, Schlafmohn und Indischer Hanf, die pflanzenbasierten Rohstoffe Opium, Mohnstroh und Cannabis, Opiate und Heroin.

Beschränkt durch das Abkommen werden: Anbau, Gewinn, Herstellung, Ausziehung, Zubereitung, Besitz, Angebot, Feilhaltung, Verteilung, Kauf, Verkauf, Lieferung, Vermittlung, Versand, Durchführung, Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr der als Betäubungsmittel bezeichneten Stoffe. Um insbesondere den Konsum der genannten Drogen einzudämmen, konzentrierte man sich vor allem auf die Bekämpfung des Anbaus und der Herstellung.

Bei den Verhandlungen zum Einheitsabkommen stieß die Haltung westlicher Länder, pflanzliche Drogen kontrollieren zu wollen und die Erforschung, Herstellung und den Vertrieb wissenschaftlich-pharmazeutischer Erzeugnisse eingeschränkt zu akzeptieren in den Anbauländern auf harsche Kritik. Hier war der Konsum pflanzenbasierter Drogen oft gesellschaftlich tradiert und akzeptiert. Die westlichen Länder, die vom zunehmenden Konsum illegaler Drogen betroffen waren, hatten ein stärkeres Interesse an entsprechenden Kontrollmaßnahmen für den Anbau von Mohn, Koka und Cannabis.

Im Zuge der Entstehung des Einheitsabkommens wurde ein globales Meldesystem errichtet, bei dem die Mitgliedsstaaten sich verpflichteten, die von ihnen produzierten, ein- und ausgeführten, eingelagerten sowie verbrauchten Betäubungsmittel an den Suchtstoffkontrollrat melden zu müssen. Mohn, Koka- und Cannabispflanze sind im Vertragstext namentlich festgeschrieben, um eine spätere Deregulierung von vornherein zu verhindern.

Das Abkommen trat am 13. Dezember 1964 in Kraft. Geändert wurde es durch das Protokoll von 1972 und ergänzt durch weitere Betäubungsmittelabkommen.

Nicht ratifiziert wurde es von folgenden Staaten:

Andorra, Angola, Äquatorialguinea, Bhutan, Kiribati, Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Nauru, Osttimor, Ruanda, Samoa, Tuvalu, Vanuatu, Vatikanstaat.

Ausnahmeregelungen:

Die medizinische Bedeutung eines Teils der betroffenen Drogen und deren Verwendungsmöglichkeiten werden in den Artikeln 1,2,4,9,12 und 49 behandelt.

 

Quelle:

Wikipedia-Artikel: Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel

 

 

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